Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr der Virtual Addiction OG, Hauptplatz 5, A-6020 Innsbruck, FN. 597599y (im Folgenden: VA), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit VA, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von VA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebot
Angebote von VA sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung von VA als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Vertragsschluss: Die im Online-Shop von VA enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2
Der Kunde kann das Angebot über die VA-Homepage (bzw. Calendall-Homepage) das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei durchläuft der Kunde den elektronischen Bestellprozess und kann durch Klicken einerseits ein kostenloses Probeabo als auch einen tatsächlichen Kauf abschließen. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3
Der Vertrag zwischen VA und den Kunden kommt dann zustande, wenn der Kunde, die im Bestellprozess die Mitarbeiteranzahl und das Abo-Modell ausgewählt hat. In weiterer Folge wird dem Kunden eine Rechnung übermittelt, bei Zahlungseingang wird der Login gegenüber den Kunden freigeschalten.
VA kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware/Software liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert, oder sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich für diese Zahlungsart entscheidet, indem er den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht, wobei insoweit der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem das Konto des Kunden belastet wird.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4
Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.5
Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

3 Geheimhaltung, Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von VA zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu VA bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von VA Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit VA aufrecht.

VA hat keinen Zugang zu den Daten des Kunden. VA überwacht lediglich den Account des Kunden, welche bei Amazon Web Service (AWS) gespeichert und verwaltet werden. Alle gesammelten Daten werden auf AWS gespeichert. Die Daten werden ausschließlich für die Software selbst verwendet und für Verbesserungen dieser genutzt. VA hält alle Datenschutz Bestimmungen der DSGVO und der Datenschutzerklärung des Unternehmens ein.

4 Preise, Zahlungsbedingungen und Support
4.1
Die Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
Es gilt die aktuell gültige Preisliste von VA. Die Preisliste von VA gilt bis auf Widerruf. Nach Ablauf des Abonnements können die Preise seitens VA geändert werden, wobei der Kunde davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird VA bietet – bis auf Widerruf – einen kostenlosen telefonische Support an. Bei Widerruf wird VA dem Kunden einen entsprechenden Kostenvoranschlag übermitteln.

4.2 Abonnement-Modell
VA bietet dem Kunden ein Abonnement-Modell an, wobei die Rechnungslegung jeweils bei Vertragsabschluss über die jeweilige Vertragsdauer (jährlich, halbjährlich oder monatlich) erfolgt.

4.3 Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist VA berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen bei verschuldetem Zahlungsverzug nicht beeinträchtigt.

5 Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der aktuelle Firmensitz der Virtual Addiction OG – derzeit Hauptplatz 5, A-6020 Innsbruck.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. allfälliger Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet gehen mit der VA-Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

6 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
VA räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software gemäß den nachstehenden Bedingungen im zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei VA.
Bei rechtsgültigem Vertragsabschluss erhält der Kunde das Recht das urheberrechtlich geschützte Verwertungsrecht des Eigentümer VA für sich zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Das Verfügungsrecht über die Nutzungsrechte der gelieferten Software gehen erst bei vollständiger Bezahlung durch den Kunden auf den Kunden über. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Kunde direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt, etwa Microsoft, SAP oder dritten Anbietern.

7 Verzug
Die Lieferfrist für das Login beläuft sich auf maximal 7 Tage. VA wird jedoch als Unternehmen, um die Lieferfristen so kurz als möglich anzusetzen. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest zwei-wöchigen – Nachfrist, möglich.

8 Gewährleistung
VA leistet dafür Gewähr, dass die Produkte/Software die vertraglich bedungenen Eigenschaften aufweisen, VA leistet jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Verwendungszweck der Software beim Kunden
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. VA ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch VA beheben zu lassen.
Sofern VA Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem. der gültigen Preisliste von VA nach Aufwand verrechnet.

9 Schadenersatz
Zum Schadenersatz ist VA in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VA ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers. VA haftet jedenfalls nicht für Verlust von Daten und Programmen, sowie Beschädigung der Daten des Kunden und deren Wiederherstellung.
VA haftet nicht für Schäden, welche durch leicht fahrlässig verursachte Programmfehler dem Kunden entstehen. VA wird allerdings diese nach best-effort schnellstmöglich beheben; ein Rechtsanspruch drauf besteht allerdings nicht.

VA haftet nicht für Daten-Leak oder Datendump, sowie verursachte Schäden durch Stromausfall oder Internetausfall seitens AWS oder Kundenseite.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet VA nicht.

Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

10 Kündigung
Beide Parteien haben grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

11 Gerichtsstand und Rechtswahl
11.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der VA vereinbart.

11.2 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12 Weitere Bestimmungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Änderung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von VA mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

12.3 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.